Die Welt der Versicherungen besitzt einige Fachbegriffe, die sich einem nicht immer sofort erschließen. Deshalb haben wir hier einige „Vokabeln“ aufgelistet und liefern zu jedem eine kurze Erklärung mit – damit Sie genau wissen, was sich hinter manchen Bezeichnungen verbirgt, wenn Sie sich das nächste Mal mit Ihrer Versicherung beschäftigen.

  • 24-Stunden-Deckung

    Mit einer 24-Stunden-Deckung sind Sie in allen Lebenslagen – bei der Arbeit, in der Freizeit, 24 Stunden am Tag – abgesichert. Der Begriff tritt oft im Zusammenhang mit Unfallversicherungen auf. Diese beschränken sich in der Regel auf eine bestimmte Aktion – zum Beispiel Auto oder Boot fahren. Mit einer 24-Stunden-Deckung gilt der Schutz jedoch in allen denkbaren Situationen.

  • Allgefahrendeckung

    Die Allgefahrendeckung taucht in der Regel im Zusammenhang mit Kaskoversicherungen auf. Sie bezeichnet eine Versicherung, die auf eine Gefahrenaufzählung verzichtet und stattdessen alle Schäden versichert, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen wurden. Das macht es viel einfacher, zu ermitteln, ob der entstandene Schaden gedeckt ist oder nicht.  Die BAVARIA AG bietet in all ihren Versicherungen eine Allgefahrendeckung an.

  • Ausfalldeckung

    Als Ausfalldeckung (auch: Forderungsausfalldeckung) bezeichnet man eine Zusatzleistung der Haftpflichtversicherung. Mit einer Ausfalldeckung leistet die Versicherung auch dann, wenn Ihnen ein Schaden durch eine Dritte Person entstanden ist, diese aber keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt und finanziell nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten.

  • Beitrag

    Im Zusammenhang mit Versicherungen ist oft die Rede von Beiträgen oder auch
    (Versicherungs-) Prämien. Gemeint ist damit jene Summe, den Sie als Versicherungsnehmer regelmäßig an die Versicherung bezahlen müssen, damit Sie durch die Leistungen der Versicherung geschützt sind. Die Höhe des Versicherungsbeitrags und wann er geleistet werden muss, wird in jedem Versicherungsvertrag individuell festgelegt.

  • CSL-Versicherung

    Eine CSL-Versicherung bezeichnet eine besondere Art der Luftfahrt-Versicherung. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Halter-Haftpflicht und Passagier-Haftpflichtversicherung. 

  • Deckungserweiterung

    Mit einer Deckungserweiterung kann der Deckungsumfang einer Versicherung um zusätzliche Leistungen erweitert werden. Sind in Ihrer Bootsversicherung zum Beispiel keine Jet-Skis mitversichert, könnten Sie mit einer Deckungserweiterung dafür sorgen, dass der Versicherungsschutz diese Wassersportgeräte miteinschließt.

  • Deckungsschutz

    Der Deckungsschutz beschreibt den Umfang einer Versicherung und enthält die Schäden, die durch eine Versicherung gedeckt sind.

  • Deckungssumme

    Die Deckungssumme (auch: Versicherungssumme) ist der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag, den eine Versicherung im Schadenfall zahlt.

  • Fahrtgebiet

    Der Begriff „Fahrtgebiet“ kommt aus dem Bereich der Yachtversicherungen und bezeichnet ein im Versicherungsvertrag festgelegtes Gebiet, in dem für das Boot oder die Yacht Versicherungsschutz besteht. Bei der BAVARIA AG ist es möglich, das Fahrtgebiet mit nur einem Anruf zu erweitern.

  • Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich einer Versicherung sagt aus, in welchen Ländern Sie Versicherungsschutz genießen. In der Regel wird dabei unterschieden zwischen lokaler Deckung (z.B. Deutschland), Europadeckung, weltweiter Deckung mit Ausnahme USA und Kanada sowie weltweiter Deckung inklusive USA und Kanada.

  • Haftpflichtversicherung

    Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie einem Dritten mit Ihrem Boot Schaden zufügen. Nach deutschem Recht haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben, in unbegrenzter Höhe selbst. Die Haftpflichtversicherung bewahrt Sie vor diesen Kosten.

  • Haftung

    Der Begriff „Haftung“ steht für die Pflicht einer Privatperson, eine bestimmte Leistung gegenüber einer anderen Privatperson zu erbringen. Meistens handelt es sich dabei um einen finanziellen Ausgleich gegenüber der anderen Person, etwa wenn dieser ein Schaden zugefügt wurde.

  • Kaskoversicherung

    Die Kaskoversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsarten und schützt Sie gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust Ihres Fahrzeugs. Im Schadenfall werden die erforderlichen Reparaturkosten oder – im Falle eines Totalschadens – der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstattet.

  • Klausel

    Unter dem Begriff Klausel versteht man im Versicherungsjargon eine besondere Vereinbarung im Versicherungsvertrag, die die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ergänzt und den Versicherungsschutz konkretisiert, erweitert oder einschränkt.

  • Leistungspflicht

    Als Leistungspflicht bezeichnet man die Pflicht des Versicherers, im Falle eines Schadens- oder Versicherungsfalles die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.

  • Mindestdeckung

    Eine Mindestdeckung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für eine Versicherung. In Italien beispielsweise muss eine Haftpflichtversicherung für Boote Sachschäden in Höhe von mindestens einer Million Euro abdecken sowie Personenschäden in Höhe von fünf Millionen Euro

  • Neuwert

    Mit dem Begriff „Neuwert“ meint man jenen Wert, den man zahlen muss, um ein beschädigtes Teil am Tag des Schadens durch ein neues, gleichwertiges Teil zu ersetzen. Im Bereich der Versicherungen spricht man häufig von „Neuwertversicherungen“. Damit ist eine Versicherung gemeint, bei der die Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert des Versicherungsgegenstands entspricht – und zwar zum Zeitpunkt, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde.

  • Obliegenheiten

    Unter einer Obliegenheit versteht man eine Verpflichtung, die Sie mit Ihrem Versicherer eingehen. Je nach Versicherung gibt es unterschiedliche Obliegenheiten, die Sie einhalten müssen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Ein Beispiel für eine Obliegenheit ist die Anzeigepflicht im Schadenfall: Sie schreibt vor, dass der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne bei dem Versicherer zu melden hat.

  • Personenschaden

    Wenn bei einem Versicherungsfall Personen verletzt werden, spricht man von einem Personenschaden.

  • Persönliche Effekten

    Mit dem Begriff „persönliche Effekten“ sind mitgeführte Sachen gemeint, die sich im Fahrzeug befinden oder von Insassen bei sich getragen werden, wenn ein Schadensfall eintritt. Die Kaskoversicherungen der BAVARIA AG decken persönliche Effekten in der Regel ab.

  • Prämie

    Als Versicherungsprämie bezeichnet man den Betrag, den der Versicherungsnehmer regelmäßig an die Versicherung zahlt, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Siehe Beitrag.

  • Regattarisiko

    Unter dem Begriff „Regattarisiko“ versteht man eine Leistung der Boots- oder Yachtversicherung, die gewährleistet, dass das Fahrzeug auch während der Teilnahme an einer Regatta versichert ist. Da während einer Regatta ein erhöhtes Risiko auf Unfälle besteht, ist diese Leistung nicht bei allen Versicherern selbstverständlich. In der Yachtversicherung der BAVARIA AG ist das Regattarisiko enthalten.

  • Regulierung

    Unter Schadensregulierung (auch: Schadensabwicklung) versteht man den gesamten Vorgang nach einem Schadenfall, an dessen Ende die Leistung eines Schadenersatzes gegenüber der geschädigten Person steht.

  • Reiserückruf

    Mit einem Reiserückrufservice werden Sie über den Rundfunk kontaktiert, während Sie im Urlaub sind, falls ein Angehöriger oder eine nahestehende Person stirbt oder schwer erkrankt. Auch im Falle von Beschädigungen an Haus oder Wohnung oder drohendem Verlust des Vermögens werden Sie im Ausland kontaktiert und „zurückgerufen“.

  • Schadenersatz

    Unter Schadenersatz versteht man einen – meist finanziellen – Ausgleich, zu dessen Leistung eine Person verpflichtet ist, wenn sie einer anderen Person einen Schaden zugefügt hat.

  • Schadenmeldung

    Kommt es zu einem Schadensfall, ist der Versicherungsnehmer dazu angehalten, den Schaden bei seiner Versicherung zu melden. Viele Versicherer bieten dafür ein Online-Formular oder eine Hotline an. Ist der Schaden gemeldet, kann der Versicherer prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt und Ihnen gegebenenfalls schnell helfen. 

  • Schadenservice

    Der Schadenservice ist eine Serviceleistung Ihres Versicherers. Im Schadenfall kümmert sich der Schadenservice um eine Feststellung des Schadens und um eine Kontaktierung der nächsten Partnerwerkstatt. Meistens wird auch das beschädigte Fahrzeug abgeholt und – falls der Versicherungsnehmer es wünscht – ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.

  • Schadensfall

    Als Schadensfall (auch: Versicherungs- oder Leistungsfall) wird ein Ereignis bezeichnet, das zur Leistungspflicht des Versicherers führt. Im Schadenfall ist den Anweisungen des Versicherers Folge zu leisten. 

  • Taxe

    Als Taxe wird jener Betrag bezeichnet, der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer als Summe vereinbart wurde, bis zu der die Versicherung im Schadensfall leistet.

  • Teilschäden

    Der Begriff „Teilschäden“ bezeichnet einen Schadenfall, bei dem der Versicherungsgegenstand zwar beschädigt ist, aber noch repariert werden kann. Zudem liegen die Kosten für die Reparatur unter dem Wiederbeschaffungswert – es lohnt sich also, das Fahrzeug zu reparieren.

  • Totalschaden

    Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In dem Fall lohnt sich die Reparatur nicht mehr.

  • Totalverlust

    Von einem Totalverlust spricht man dann, wenn Ihr Fahrzeug irreparabel beschädigt oder gestohlen wurde. Bei einem gesunkenen Boot spricht man ebenfalls von einem Totalverlust.

  • Versicherungsfall

    Siehe: Schadensfall

  • Versicherungsnehmer

    Unter dem Versicherungsnehmer versteht man eine Person, die einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsanbieter abgeschlossen hat.

  • Versicherungsschutz

    Der Begriff „Versicherungsschutz“ meint ganz einfach den Schutz einer Person oder eines Gegenstandes vor den versicherten Gefahren. Im Schadensfall leistet die Versicherung dann, indem sie die anfallenden Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt.

  • Versicherungssumme

    Siehe: Deckungssumme

  • Wiederbeschaffungswert

    Der Wiederbeschaffungswert beschreibt die Summe, die Sie aufwenden müssten, um Ihr Fahrzeug bei einem Totalschaden oder Verlust durch ein gleichwertiges zu ersetzen.