Selbst, wer sein Boot gerade nicht nutzen kann, sollte die Versicherung keinesfalls kündigen. Schäden passieren auch im Winterlager.

Traditionell beginnt in vielen Revieren rund um Ostern die Wassersport-Saison. Die Kranführer in den Marinas haben Hochbetrieb, überall werden Motor- und Segelboote aus dem „Winterschlaf geweckt“ und letzte Arbeiten vor dem ersten Törn getätigt. Die gegenwärtige Lage wird diese Aktivitäten sehr wahrscheinlich etwas verzögern, zumal Reisen zu privaten Zwecken aktuell grundsätzlich vermieden werden sollen, sofern sie nicht zwingend erforderlich sind.

Wer ob der eventuell geringeren Nutzungszeit seines Bootes indes darüber nachdenkt, seine Bootsversicherung zu kündigen, sollte zügig davon Abstand nehmen. Denn auch an Land beziehungsweise im Winterlager kommt es immer wieder zu Schäden, die nur mit gültiger Versicherungspolice abgedeckt sind. Das kann ein Riss in der Persenning sein, der Wasser eindringen lässt du vielleicht eher geringe Auswirkungen hat, aber auch ein defektes Batterieladegerät, das einen Brand verursacht und zu einem Totalschaden führt.

Sandra Ahrabian, Vorstandsvorsitzende der BAVARIA AG, sagt: „Wir bekommen jedes Jahr Schäden gemeldet, die an Land und noch vor der Saison entstehen. Gerade, wenn in manchen Häfen nicht so oft nach dem Rechten geschaut wird, sichert die Versicherung jeden Eigner zuverlässig ab. Ich empfehle dafür unser Premium-Produkt, die Allgefahrendeckung.“

Bei dieser Bootsversicherung ist alles abgedeckt, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Der Leistungsumfang einer üblichen Vollkaskoversicherung wird damit deutlich erhöht – anders als etwa bei einer Einzelgefahrendeckung, bei der alle versicherten Gefahren einzeln aufgelistet sind.