Eine Yacht-Insassenunfallversicherung schützt alle Personen an Bord Ihrer Yacht vor den finanziellen Folgen von schweren Unfällen, bei denen die Insassen zu Schaden kommen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Insassenunfallversicherung für Boote und Yachten.
Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:
Was ist eine Yacht-Insassenunfallversicherung?
Beim Gebrauch Ihrer Yacht kann es immer zu einem eigen- oder fremdverschuldeten Unfall kommen, bei dem Sie oder die Insassen auf Ihrem Boot in Mitleidenschaft gezogen werden. Das kann wiederum schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Sollte einer oder mehrere Ihrer Gäste bei einem Unfall körperliche Schäden davontragen oder sogar tödlich verunglücken, übernimmt die Insassen-Unfallversicherung der BAVARIA AG die daraus resultierenden Kosten. Zu den Insassen zählen dabei sowohl der Skipper, als auch die Crew und sämtliche Gäste, die sich an Bord befinden.
In der Regel wird die Yacht-Insassenunfallversicherung pauschal für sämtliche Insassen auf Ihrem Boot abgeschlossen. Das heißt, egal wie viele Gäste Sie an Bord haben – bei einem Unfall mit Personenschaden wird die Versicherungsprämie auf alle betroffenen Personen aufgeteilt. Es ist allerdings auch möglich, eine Insassen-Unfallversicherung für eine festgelegte Anzahl Personen abzuschließen oder sich selbst und bestimmte Familienmitglieder auszuschließen, falls bereits eine umfassende Unfallversicherung für die Familie abgeschlossen wurde.
Ob die Bootsinsassen-Unfallversicherung leistet, ist unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet ist. Damit zählt sie zu den sogenannten “verschuldensunabhängigen” Versicherungen.
Was sind die Leistungen einer Yacht-Insassenunfallversicherung?
Die Insassen-Unfallversicherung für Boote und Yachten greift bei allen Unfällen, die dem Bootseigner und den Insassen vom Betreten bis zum Verlassen des Bootes zustoßen.
Das heißt, dass nicht nur Unfälle an Bord abgedeckt sind, sondern auch Unfälle, die beim Ein- und Aussteigen, bei Landgängen, beim Baden und Schwimmen oder beim Wassersport geschehen. Besonders wichtig: Es sind auch Unfälle versichert, die zur Invalidität oder zum Tod einer oder mehrerer Personen führen. So übernimmt die Versicherung etwa auch anfallende Rückführungskosten.
Bei Verletzungen zahlt die Insassen-Unfallversicherung für Yachten jegliche anfallenden Arztkosten. Sollte ein Insasse in der Folge des Unfalls arbeitsunfähig werden, greift auch hier die Yacht-Insassenunfallversicherung.
Sollte ein Insasse in Seenot geraten, sind auch die Such-, Rettungs- und Bergungskosten mitversichert. Ebenfalls versichert sind zudem Unfälle bei Regatten, bei Arbeiten im Winterlager oder bei Slip- und Kranvorgängen.
Mit anderen Worten: Egal, was Sie mit Ihrem Boot auch machen – sollte ein Unfall passieren, sind Sie und alle anderen Personen an Bord abgesichert.
Wie sinnvoll ist eine Insassen-Unfallversicherung für Yachten?
Von verschiedenen Seiten wird häufig die Sinnhaftigkeit einer Insassen-Unfallversicherung in Frage gestellt. Hintergrund ist, dass die Deckung der Insassen-Unfallversicherung sich oft sehr stark mit den Leistungen von anderen Versicherungen überschneidet. Ein Beispiel: Eine ärztliche Behandlung nach einem Unfall wird etwa auch von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt, während im Falle eines Verdienstausfalls auch die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringt.
Andere Leistungen der Insassen-Unfallversicherung wie etwa die Übernahme der Rettungs- oder Rückführungskosten werden zwar seltener in Anspruch genommen, schützen jedoch im Fall der Fälle vor hohen Kosten und sind in diesem Umfang nicht in anderen Versicherungen abgedeckt. Auch wenn Sie im Ausland unterwegs sind und der Versicherungsschutz Ihres Unfallgegners nicht ausreicht, um die Höhe des verursachten Schadens zu begleichen – was in manchen Ländern häufig der Fall ist – sind Sie mit einer Insassen-Unfallversicherung auf der sicheren Seite.
Letztendlich müssen Sie für sich selbst entscheiden, ob sich eine Yacht-Insassenunfallversicherung für Sie lohnt. Ein Faktor ist dabei sicherlich auch die Höhe der anfallenden Versicherungsprämie. Mit der Insassen-Unfallversicherung für Yachten gehen Sie auf Nummer Sicher und schützen sich und alle Personen an Bord vor den finanziellen Folgen von jeglichen Unfällen, die rund ums Boot passieren könnten.
Wenn Sie Interesse haben, können Sie hier ganz einfach ein Angebot für eine BAVARIA Yacht-Insassenunfallversicherung anfordern.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Yacht-Insassenunfallversicherung:
Was muss beim Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung beachtet werden?
– Vertragsbedingungen gut durchlesen.
Haben Sie sich für einen Versicherer entschieden, kommt es zum Vertragsabschluss. Prüfen Sie in jedem Fall noch einmal sorgfältig die Vertragsbedingungen und insbesondere den Leistungsumfang und stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Versicherungsfälle abgedeckt sind.
Wenn Sie die Insassen-Unfallversicherung für einen bestimmten Anlass abschließen, – etwa, weil Sie demnächst auf Ihrer Yacht Urlaub machen wollen – planen Sie unbedingt einen Zeitpuffer ein. Unter Umständen können Wartezeiten auftreten, bis der Versicherungsschutz eintritt.
Was kostet eine Insassen-Unfallversicherung für Yachten?
Da die Kosten für eine Yacht-Unfallversicherung je nach Versicherungsanbieter und Umfang der Versicherung stark variieren, kann man keine pauschalen Aussagen darüber treffen, was eine solche Versicherung im Regelfall kostet. In den meisten Fällen wird sich die Versicherungsprämie jedoch im niedrigen zweitstelligen Euro-Bereich bewegen.
Was ist zu beachten, wenn ein Versicherungsfall eintritt?
Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden ist es wichtig, zuallererst Ruhe zu bewahren. Unüberlegtes Handeln kann ein solche Situation oft noch schlimmer machen. Gibt es auf Ihrem Boot Verletzte, steht an erster Stelle das Leisten von Erster Hilfe – und im Notfall die Anforderung ärztlicher Hilfe. Sollte ein anderes Boot in den Unfall verwickelt sein, sollte zudem die Polizei kontaktiert werden.
Nach einem Unfall, bei dem Insassen zu Schaden gekommen sind, sollte der Vorfall möglichst zeitnah bei Ihrer Versicherung gemeldet werden. In der Regel wird der Versicherer verlangen, dass ein Arzt die betroffenen Insassen untersucht, um festzustellen, ob ein Leistungsanspruch besteht. Wird eine Leistungspflicht festgestellt, übernimmt Ihre Versicherung im Anschluss die Kosten, die durch den Unfall entstanden sind.
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