Warum Sie eine Bootsversicherung abschließen sollten?

Warum eine Bootsversicherung obligatorisch für Sie als Eigner sein sollte und wie die gesetzlichen Regelungen in Deutschland und im europäischen Ausland sind, können Sie hier nachlesen. 

Die Bootsversicherung kurz erklärt

Im Grunde gibt es zwei Arten von Bootsversicherungen: Die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung.

Die Bootshaftpflichtversicherung funktioniert ähnlich wie Ihre KFZ-Haftpflicht. Sollten aus dem Umgang mit Ihrem Boot Personen-, Sachschäden oder Unfälle entstehen, übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer vorher vereinbarten Deckungssumme. Gleichzeitig schützt die Bootshaftpflicht Sie vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter.

Die Bootskaskoversicherung schützt Sie dagegen vor den Folgekosten von Schäden, die durch Sturm oder Hagel entstehen, und greift auch, sollte Ihr Boot oder Ihre darauf befindliche Ausrüstung gestohlen werden. Auch für selbstverschuldete Schäden an Ihrem Boot kommt die Kaskoversicherung auf – es sei denn, der Schaden ist klar durch grobe Fahrlässigkeit, etwa durch Alkoholkonsum am Steuer, entstanden. 

Muss ich eine Bootsversicherung abschließen?

Anders als zum Beispiel die KFZ-Haftpflicht, ist eine Bootshaftpflicht in Deutschland nicht verpflichtend. Sie müssen Ihr Boot also nicht zwangsweise versichern. Dennoch schließen die allermeisten Bootseigentümer eine Versicherung ab, da Eigen- und Fremdschäden sehr schnell sehr teuer werden können, denn grundsätzlich gilt: Wer einer dritten Person einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet – und zwar in unbegrenzter Höhe. 

Auch eine Kaskoversicherung für Ihr Boot ist stets optional, aber durchaus sinnvoll, insbesondere, wenn Ihr Boot häufig genutzt wird und noch neu ist. Sie sollten jedenfalls nicht davon ausgehen, dass eine Bootskasko überflüssig ist, da bei einem durch einen Dritten verursachten Schaden ja die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt; denn nicht immer lässt sich bei solchen Schäden eine Haftung nach § 823 BGB ableiten. Bei Wassersportversicherungen gilt zudem in der Regel der Grundsatz der Verschuldenshaftung; muss der Schadenverursacher aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nicht haften, etwa weil der Schaden durch technisches Versagen entstanden ist, bleibt der Geschädigte ohne eine Kaskoversicherung auf seinen Kosten sitzen.  

Gilt meine Privathaftpflicht für Boote?

Die Privathaftpflichtversicherung gilt für Boote in der Regel nur eingeschränkt.
Soll heißen: Eigene Boote bis zu einer Motorstärke von 5 PS sind über die private Haftpflicht mitversichert, ebenso Boote, die nur mit Muskelkraft betrieben werden wie etwa Paddel-, Ruder- und Tretboote. Auch Schlauchboote könne je nach Tarif mitversichert sein. 

Für alle anderen Arten von Booten reicht die private Haftpflichtversicherung demnach nicht aus. 

Gesetzliche Regelungen im Ausland

Während in Deutschland keine Versicherungspflicht für Boote besteht, sieht das in einigen europäischen Ländern anders aus. In Kroatien, Italien, Spanien und in der Schweiz zum Beispiel ist eine Bootshaftpflichtversicherung verpflichtend – auch für Boote aus dem Ausland. Wenn Sie in einem dieser Länder mit Ihrem Boot fahren wollen, müssen Sie stets eine Auslandsbestätigung der Bootsversicherung mit sich führen, also einen Nachweis, dass Sie über eine Bootshaftpflichtversicherung verfügen und diese auch im Ausland gültig ist.

In Italien ist zudem sogar die Höhe der Deckungssumme vorgeschrieben. Diese muss Sachschäden in Höhe von mindestens einer Million Euro abdecken sowie Personenschäden in Höhe von fünf Millionen Euro. Als Nachweis reicht hier in der Regel die sogenannte „Blaue Karte“ Ihrer Versicherung. 
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Regelungen in dem Land Ihrer Wahl herrschen, fragen Sie doch einfach uns.

Zusammenfassung

Warum benötige ich eine Bootsversicherung?

Laut Statistiken geschehen innerhalb der EU jährlich rund 50.000 Wassersportunfälle. Für Eigentümer eines Bootes ist es daher ratsam, zumindest eine Bootshaftpflichtversicherung abzuschließen, um für eventuell verursachte Schäden nicht selbst aufkommen zu müssen. Auf die private Haftpflichtversicherung kann in der Regel nicht zurückgegriffen werden, da diese nur Boote von bis zu 5 PS Motorleistung abdeckt.

Die Kaskoversicherung für Boote ist eine sinnvolle Ergänzung, um völlig unbesorgt aufs Wasser hinausfahren zu können – sie schützt vor selbstverursachten Schäden, Diebstahl, Schäden durch Wettereinflüsse und greift auch dann, wenn ein Schaden durch einen Dritten verursacht wurde, aber keine Verschuldenshaftung vorliegt. 

Solange Sie mit Ihrem Boot innerhalb von Deutschland bleiben, ist es letztlich ganz Ihnen selbst überlassen, ob Sie Ihr Boot versichern oder nicht. In einigen anderen europäischen Ländern, wie Italien, Spanien und in der Schweiz ist eine Bootshaftpflichtversicherung allerdings verpflichtend. 

Für ein rundum sicheres Gefühl und eine völlig sorglose Zeit auf dem Wasser raten wir jedem Bootseigner zu einem Kombipaket aus Haftpflicht- und Kaskoversicherung: Damit sind Sie optimal abgesichert und in jedem Fall auf der sicheren Seite. 

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