Regelungen sind bundesweit aber extrem verschieden. BAVARIA AG hofft auf schnelle Öffnung aller Marinas in Deutschland.

So langsam kehrt in den Wassersport wieder Bewegung ein: In Schleswig-Holstein ist die landesweite Sperrung sämtlicher Sportboothäfen seit dem 4. Mai beendet. Der „Freizeitsport für ein bis zwei Personen unter freiem Himmel“, so das offizielle Statement, ist wieder erlaubt. Dazu gehöre „vor allem aber auch der Wasser- und Segelsport“. Chartern ist weiterhin indes nicht möglich, da die Einreise nach Schleswig-Holstein zu touristischen Zwecken noch untersagt ist. W

Die BAVARIA AG begrüßt diese – wie auch alle weiteren Maßnahmen bundesweit. „Wir können alle eine Rückkehr zur Normalität gebrauchen“, so Sandra Ahrabian. „Zudem ist der Wassersport keine Aktivität, bei der kein Mindestabstand eingehalten werden kann. Ist die Nutzung der jeweiligen Boote und Yachten auf einen sehr kleinen, familiären Personenkreis beschränkt, sollte die Öffnung aller Häfen und Marinas zügig voranschreiten können. Es müssen schließlich auch sehr viele Boote erst einmal ins Wasser gekrant werden.“ 

Auch Baden-Württemberg hat übrigens angekündigt, ab dem 11. Mai den Wassersport wieder zu ermöglichen. Die Häfen sollen dafür geöffnet werden, so dass Segler und Motorbootfahrer wieder Zugang zu ihren Booten haben. Die derzeit üblichen Vorschriften in puncto Hygiene und Abstand müssen eingehalten werden; Bootsverleiher in Baden-Württemberg sollen vor Pfingsten ihre Geschäfte wieder aufnehmen dürfen.

Für Bayern gibt es hingegen noch keine Konkretisierung der kommenden Lockerung. Ministerpräsident Söder hatte zwar angekündigt, dass der Wassersport wieder erlaubt sei. Bislang ist aber ungewiss, ob zu diesem Zweck auch die Häfen und Steganlagen in Bayern wieder genutzt werden können oder ob nur diejenigen segeln können, deren Boote an einer privaten Boje oder Steganlage liegen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind Segeltörns allein, zu zweit oder mit im Haushalt lebenden Personen ebenfalls erlaubt. Segler dürfen laut Wasserschutzpolizei mit ihren Booten im Vereinshafen an- und ablegen. Marinas, Yachtclubs, Bootsschuppen- und Bootshausanlagen bleiben zwar für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt haben aber die verantwortlichen Betreiber und Eigentümer und Bootseigner mit maximal einer weiteren Person beziehungsweise den Angehörigen des gemeinsamen Hausstandes. Auch hier muss der Sicherheitsabstand natürlich gewahrt bleiben. Wer als Eigner sein Boot in Mecklenburg-Vorpommern liegen hat, dort aber nicht wohnt, muss sich weiter in Geduld üben. Erst zum 25. Mai soll das seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden. 

Sandra Ahrabian: „Insgesamt sind dies alles sehr positive Signale. Wir freuen uns, dass unsere Kunden wieder aufs Wasser können und freuen uns selbst – als aktive Segler und Motorbootfahrer – persönlich genauso darüber.“