Nicht jedem Kunden ist sofort klar, welche Bedingungen eine Yacht-Versicherung der BAVARIA AG besitzt. Oder welche Komponenten mitversichert sind. Wir haben nachfolgend einmal die häufigsten Fragen, die uns am Telefon gestellt werden, zusammengetragen. Und liefern die Antworten natürlich gleich mit.
Wann fällt meine Selbstbeteiligung an?
Die Selbstbeteiligung fällt immer dann an, wenn der Schaden abgerechnet wird. Die Selbstbeteiligung wird bei der Regulierung des Schadens automatisch in Abzug gebracht. Bei Totalverlust oder Kollision verursacht durch Dritte wird keine Selbstbeteiligung in Abzug gebracht. Die meisten Schäden zur Yachthaftpflicht-Versicherung sind ohne Selbstbeteiligung.
Werde ich nach einem Schadensfall höhergestuft?
Dies ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Versicherte, die langjährig schadenfrei bleiben, werden in der Regel nicht höher eingestuft.
Wird meine Versicherung nach einem Schaden mir kündigen?
Üblicherweise ist dies nicht der Fall. Nach einem Schaden steht indes dem Versicherer als auch dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu
Können Sie mir mein Haftpflicht-Zertifikat noch einmal senden?
Selbstverständlich können wir Ihnen das Haftpflicht-Zertifikat zu Ihrer Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung bei der BAVARIA AG noch einmal zusenden, gerne auch per Email. In diesem Zuge weisen wir darauf hin, dass das Haftpflicht-Zertifikat bei jedem Törn an Bord sein muss.
Haben Sie einen Kaufvertrag?
Ja, Sie können einen Kaufvertrag für einen geplanten Kauf oder Verkauf bequem von unserer Homepage im Service-Bereich herunterladen.
Bei welcher Versicherung bin ich eigentlich versichert?
Die BAVARIA AG setzt seit über 50 Jahren auf deutsche Versicherer, um unseren Kunden den bestmöglichen Service und bestmögliche Bedingungen zu garantieren. Ihr individueller Risikoträger steht auf Ihrer Versicherungspolice.
Erhöht sich mein Schadenfreiheitsrabatt jedes Jahr?
Der Schadenfreiheitsrabatt beträgt maximal 40 Prozent. Dies ist die höchstmögliche Rabattstufe.
Sind die Motoren mitversichert?
Die Motoren sind mitversichert, wenn diese in der Police mitaufgeführt sind. Dies bei nahezu allen Versicherungsnehmern der BAVARIA AG der Fall. Durch die persönliche Beratung unserer Experten, werden
Ist der Trailer mitversichert?
Der Trailer ist mitversichert, wenn dieser in der Police mitaufgeführt ist. Mit der Versicherung für Boote und Yachten der BAVARIA AG ist auch Ihr Trailer versichert, wenn Sie diesen benutzen, um Ihr Boot zu transportieren.
Ist das Kranen mitversichert?
Im Rahmen einer Yacht-Kaskoversicherung mit Allgefahrendeckung ist das Slippen oder Kranes Ihres Bootes bei der BAVARIA AG mitversichert. Dazu zählen auch Transporte an Land.