Mit dem Ausstieg aus dem Binnenmarkt verlieren Finanzdienstleister und Versicherer aus Großbritannien die Möglichkeit des sogenannten Passporting.

Die einmalige Zulassung eines Finanzproduktes in einem der EU-Mitgliedsland machte bis dato den Vertrieb in der gesamten Union möglich. Entgegengesetzt wird für Anbieter aus dem restlichen Kreis der 27 EU-Mitgliedsstaaten der Vertrieb in Großbritannien schwieriger.

Droht eine Ungültigkeit?

Einige Versicherer verlieren dadurch die Zulassung im jeweils anderen Rechtsraum. Über den Brexit-Stichtag, 29. März 2019, hinaus laufende Versicherungsverträge drohen nichtig zu werden oder können im Schadensfall nicht länger bedient werden.

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