Die BAVARIA AG empfiehlt Eignern ihre britisch registrierten Boote und Yachten vor dem 31. Dezember 2020 noch umzuflaggen.

Wenn das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 sehr wahrscheinlich mit einem ungeordneten Austritt die Europäische Union verlässt, hat dies auch Auswirkungen auf die Versicherungen von Booten und Yachten. Die Grundlage für die Verträge bildet das EU-Recht, das dann für britische Eigner oder Yachten unter britischer Flagge nicht mehr greift. Bilaterale Verträge wie sie beispielsweise mit Norwegen vereinbart wurden, gibt es noch nicht – Großbritannien wäre ab 1. Januar 2021 also mit einem x-Beliebigen Drittland zu vergleichen.

Die BAVARIA AG rät deshalb allen Eignern von Booten und Yachten bis 24 Meter Länge vor dem 31. Dezember 2020 in die EU umzuflaggen. Sandra Ahrabian, Vorstandsvorsitzende der BAVARIA AG, sagt: „Um dies zu realisieren, muss der Bezug zu einem EU-Land vorhanden sein. Wenn Sie beispielsweise als Deutscher in London leben, ist dies überhaupt kein Problem.“

Die BAVARIA AG versichert indes allen britischen Versicherungsnehmern, dass ihre Verträge bis zur Fälligkeit unkompliziert weiterlaufen. Handlungsbedarf besteht erst danach; zudem besteht dann auch die Möglichkeit, dass es weitere Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien gegeben hat. Gleichwohl steht die Yacht-Branche nicht ganz oben auf der Agenda der Gespräche. 

Neben der Versicherungs- nimmt der ungeordnete Brexit ebenfalls Einfluss auf das Steuerrecht. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird für ein britisch registriertes Boot bei einem Verkauf an einen EU-Bürger noch einmal die Mehrwertsteuer fällig. Sandra Ahrabian: „Auch vor diesem möglichen Hintergrund haben wir unseren Kunden die Umflaggung ans Herz gelegt.“