Vor wenigen Tagen brannte es am Ferretti-Standort Cattolica an der der italienischen Adria – eine sich im Bau befindliche 30-Meter-Motoryacht ging dabei in Flammen auf; die Feuerwehr benötigte rund 90 Minuten, um den Brand unter Kontrolle zu bringen.
Auf andere Yachten sprang glücklicherweise nichts über; auf 9000 Quadratmetern Hallenfläche kann schließlich an 16 Großyachten zwischen 20 und 30 Meter Länge gleichzeitig gearbeitet werden. Die Bilder der Tragödie, bei der niemand verletzt wurde, waren in zahlreichen Medien zu sehen.
Wie aber lässt sich solch ein Totalverlust versichern? Und muss eine Yacht, die sich im Bau befindet, überhaupt vom Käufer versichert werden? Ist vertraglich festgehalten, dass das Eigentum erst nach der Übergabe an den Käufer übergeht, muss keine Versicherung abgeschlossen werden. Ist indes vereinbart, dass bereits bei Teilzahlungen eine schrittweise Übergabe erfolgt, ist eine Bau-Kaskoversicherung dringend anzuraten.
Das gilt übrigens auch, wenn sich ein Boot oder eine Yacht im Refit befindet. Hier sollte für die Dauer des Refits oder der Reparaturarbeiten die Deckung der bestehenden Kaskoversicherung erweitert werden. Eigner sollten sich von der beauftragten Werft zudem die SRL-Police zeigen lassen.
Sandra Ahrabian, Vorstandsvorsitzende der BAVARIA AG, sagt:
„Setzen Sie sich am besten schon vor dem Kauf einer Yacht mit uns in Verbindung, um alle Eventualitäten abzuklären. Auch Bestandskunden, die ein Refit planen oder kleinere Reparaturarbeiten, empfehle ich, vor dem Werftbesuch ein kurzes Telefonat oder einen Videocall mit unseren Experten.“