In Deutschland regelt die Sportbootführerschein-Verordnung, welche Bootsführerscheine für die Führung von Sportbooten auf den Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen erforderlich sind. Der Erwerb eines Bootsführerscheins ist notwendig, wenn bestimmte Bootstypen und Motorisierungen genutzt werden sollen. Es gibt verschiedene Arten von Bootsführerscheinen, die jeweils bestimmte Voraussetzungen und Befugnisse mit sich bringen. Dies ist auch wichtig, damit im Schadenfall die Versicherung greift. 

Markus Wolf, CEO der BAVARIA AG, sagt: „Jetzt, nach der Saison beginnen ja die Planungen für die kommende Saison. Und wer da über eine Reise in ein ganz anderes Revier nachdenkt, sollte am besten noch einmal prüfen, ob sein Führerschein für den geplanten Zweck ausreicht.“

Die Führerscheine, die es in Deutschland zu erwerben gibt – hier noch einmal der Überblick:

1. Sportbootführerschein See (SBF See)

Der Sportbootführerschein See ist erforderlich, wenn man ein Sportboot auf den Seeschifffahrtsstraßen und in den küstennahen Gewässern führen möchte. Dieser Schein berechtigt zur Führung von Motorbooten und Segelbooten mit einer Motorleistung von mehr als 15 PS (11,03 kW). Der Sportbootführerschein See gilt für Boote, die sich a in Küstennähe bewegen. Die Voraussetzungen, um einen Sportbootführerschein See zu erwerben, sind ein Mindestalter von 16 Jahren und das Ablegen einer theoretischen wie praktischen Prüfung.

2. Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Der Sportbootführerschein Binnen ist notwendig, um auf den Binnengewässern wie Flüssen, Seen und Kanälen ein Sportboot zu führen. Er ist sowohl für Motorboote als auch für Segelboote erforderlich, wenn die Motorleistung des Bootes 15 PS (11,03 kW) übersteigt. Die Voraussetzungen, um ihn zu erwerben, lauten: Mindestalter von 16 Jahren, Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Eine spezielle Regelung für Segelboote ohne Motor ist in Kraft, hier beträgt das Mindestalter zur Prüfung 14 Jahre. Anders als der Sportbootführerschein See ist der Sportbootführerschein Binnen begrenzt auf Boote unter 20 Meter Länge, auf dem Rhein sogar auf Boote unter 15 Meter Länge.

3. Sportküstenschifferschein (SKS)

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist eine erweiterte Qualifikation, die in der Küstenschifffahrt für Segelboote und Motorboote erforderlich ist, die auf den deutschen Küstengewässern betrieben werden. Der SKS-Schein ist eine freiwillige Prüfung, die jedoch für den Betrieb von größeren Booten und unter komplexeren Bedingungen auf See erforderlich sein kann. Der Sportküstenschiffer-Schein (SKS-Schein) hat zwei Funktionen. Zum einen ist er für gewerbliche Tätigkeit in der 12-sm-Zone vorgeschrieben. Zum anderen ist er quasi der internationale Führerschein für Segelyachten. Mit dem Sportbootführerschein See darf man – in Deutschland – eine Segelyacht führen, im Ausland jedoch nicht. Eine Segelyacht chartern kann man ohne SKS-Schein kaum noch. Denn der Vercharterer muss sich schließlich überzeugen, dass sein Kunde die Segelyacht auch führen kann. Dazu lässt er sich den SKS-Schein vorlegen. Versicherungen verlangen den SKS-Schein ebenfalls, bevor sie einen größeren Schaden auf einer Segelyacht erstatten. Sie berufen sich auf die Sachkunde, die der Skipper haben muss. Nur mit einem Sportbootführerschein kann keine Sachkunde für Segelyachten nachgewiesen werden. 

Der SKS-Schein kann nur von Inhabern des Sportbootführerscheins See erworben werden. Zuerst muss man also den Sportbootführerschein See machen, erst danach geht es an den SKS-Schein. Voraussetzungen: Mindestalter: 16 Jahre, Nachweis über praktische Erfahrung und eine bestimmte Anzahl von Seemeilen, Theorieprüfung sowie praktische Prüfung

4. Sportseeschifferschein (SSS)

Der Sportseeschifferschein (SSS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen sowie gesamte Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern. Wie der SKS-Schein berechtigt er auch zur gewerblichen Nutzung von Booten und Yachten – und zwar in allen europäischen Seegewässern. In Theorie und Praxis betritt man mit dem SSS-Schein eine völlig neue Ebene im Yachtsport. Zur SSS-Prüfung darf antreten, wer den SKS-Schein besitzt oder wer mindestens 500 Seemeilen auf Segelyachten in verantwortungsvoller Funktion an Bord nachweisen kann. Voraussetzungen: Mindestalter: 18 Jahre, Nachweis über praktische Erfahrung und Seemeilen, Theorie- und Praxisprüfung.

5. Sporthochseeschiffer-Schein (SHS)

Der Sporthochseeschiffer-Schein (SHS) ist das umfassende Patent für die weltweite Fahrt und den gewerblichen Einsatz einer Yacht. Er stellt den Höhepunkt der Ausbildung im Yachtsport dar. Neben den Anforderungen des SSS-Scheins müssen für den SHS umfangreiche Kenntnisse in Astronomie, der astronomischen Bestimmung des Standortes, der Kompasskontrolle, der Besteckrechnung und der Großkreisnavigation erworben werden. Darüber hinaus sind fundierte Kenntnisse in Radarplot-Techniken sowie in der Meteorologie, insbesondere in Bezug auf tropische Wirbelstürme und Meereskunde, erforderlich. Die Ausbildung zum SHS wird in unserer Yachtschule an zwei verlängerten Wochenenden angeboten.

Zur Prüfung für den SHS-Schein wird nur zugelassen, wer bereits im Besitz des SSS-Scheins ist und nach dessen Ausstellung mindestens 500 Seemeilen als Schiffs- oder Wachführer auf Yachten im Seebereich nachweisen kann.