Warum ist zu einer Yachtversicherung anzuraten?
- Rechtliche Informationen zur Yacht- und Bootsversicherung:
- Behördliche Vorschriften zur Yachtversicherung im europäischen Ausland:
- Stellen Sie hier Ihre Anfrage für eine Yacht- oder Bootsversicherung!
- Was leistet die Yachtversicherung der Bavaria AG?
- Versicherungsgegenstand der Yachtversicherungen
- Was beinhaltet die Allgefahrendeckung?
- Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten:
- Transport
- Regattarisiko
- Bonus bei Schadenfreiheit
- Rabattretter
- Wie Sie im Schadensfall reagieren sollten. Welche Art der Yachtversicherung hilft für Ihre Zwecke?
- Was tun im Schadensfall?
- Folgen Sie diesen Schritten:
- Vergleichen Sie unsere Yacht- und Bootsversicherungen und fragen Sie diese direkt an!
Rechtliche Informationen zur Yacht- und Bootsversicherung:
Die Yachtversicherung ist in Deutschland nicht zwingend für Ihre Yacht oder ihr Schiff verpflichtend. Häufig wird allerdings dennoch eine Yachtversicherung abgeschlossen, da Eigen- und Fremdschäden sehr teuer werden können.
Unsere Experten raten:
„Die private Haftpflichtversicherung greift bei Yachten und Booten nur eingeschränkt. Nicht über die reguläre private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind Schäden, die einem Dritten durch den Gebrauch oder den Besitz des eigenen, motorisierten Bootes oder der Yacht zugefügt werden. Die reguläre private Haftpflichtversicherung greift in den meisten Fällen nicht oder nur in einem unverhältnismäßig kleinen Rahmen.“
Behördliche Vorschriften zur Yachtversicherung im europäischen Ausland:
Kennen Sie alle Vorschriften die im Ausland vorliegen? Hierbei ist zu beachten, dass es bei Verstößen zu dem Verlust Ihres Versicherungsschutzes kommen kann.
In der Schweiz, in Italien und Spanien ist beispielsweise die Bootshaftpflichtversicherung Pflicht – selbstverständlich auch für deutsche Yacht- und Bootseigner. Bei den Yachtversicherungen der Bavaria AG kann Ihnen dies nicht passieren. Wir behalten für Sie die behördlichen Vorschriften im Auge.
Mehr dazu finden Sie in unserem Merkblatt, welches für Sie zum Download bereit steht.
Unzählige Wassersport Unfälle passieren jährlich innerhalb der EU. Auch wenn in Deutschland keine Boots Versicherungspflicht besteht, ist es ratsam, eine Bootshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese bestenfalls durch eine Kaskoversicherung zu ergänzen.
Damit ist der Eigentümer vor Schadensersatzansprüchen oder finanziellen Folgen der Schäden durch Eigenverschulden am eigenen Boot geschützt und kann unbesorgt ins Ausland reisen. Mit uns bringen Sie Ihr geliebtes Boot oder Ihre Yacht mit dem beruhigenden Gefühl zu Wasser, rundum abgesichert zu sein.
Stellen Sie hier Ihre Anfrage für eine Yacht- oder Bootsversicherung!
Was leistet die Yachtversicherung der Bavaria AG?
Das Wichtigste unserer Spezialversicherungen für Yachten in Kürze:
Versicherungsgegenstand der Yachtversicherungen
Nicht nur das Schiff selbst ist mit allem Zubehör versichert, sondern auch die gesamte nautische Ausrüstung wie GPS, Autopilot, alle technischen Einrichtungen, Segel, Persenning, selbst das Fernglas sowie Radio sind eingeschlossen. Persönliche Effekten sind bis zu 2% der Gesamtversicherungssumme (maximal jedoch bis zu € 3.000,–) automatisch mitversichert.
Was beinhaltet die Allgefahrendeckung?
Häufig wird Ihnen bei Mitbewerbern nur eine Einzelgefahrendeckung angeboten, bei der alle versicherten Gefahren einzeln aufgelistet sind. Der Haken an der Sache: Alles, was in den Bedingungen nicht aufgelistet ist, ist auch nicht mitversichert.
Wie können Sie sicher sein, dass bei der Einzelgefahrendeckung alle Gefahren aufgelistet sind, gegen die Sie versichert sein möchten?
Bei der BAVARIA Allgefahrendeckung ist (außer hinsichtlich der Maschinenanlage und des Trailers) ausdrücklich jede nautische Gefahr versichert, auch wenn sie nicht extra in den Bedingungen aufgeführt wird. Allgefahrendeckung bedeutet aber insbesonders Umkehr der Beweislast, das heißt bei der Einzelgefahrendeckung müssen Sie beweisen, dass Ihr Schaden unter die Auflistung der versicherten Gefahren fällt – mit allen Konsequenzen (Sachverständigenkosten etc.).
Bei der Allgefahrendeckung müsste Ihnen jedoch der Versicherer nachweisen, dass Ihr Schaden nicht in der Allgefahrendeckung enthalten ist.
Ein ganz wesentlicher Vorteil für Sie!
Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten:
Wenn eine Bergung und/oder Entsorgung erforderlich wird, sind die daraus entstehenden Kosten bis zu € 1 Mio. über die Versicherungssumme hinaus mitversichert!
Transport
Das Transportrisiko ist mitversichert, egal ob auf dem Trailer, bei einem Transportunternehmer oder auf eigenem Kiel.
Regattarisiko
Unsere Geschäftsführung und die Mitarbeiter sind selbst aktive Motorbootfahrer und Segler. Selbstverständlich ist daher das Regattarisiko prämienfrei mitversichert!
Bonus bei Schadenfreiheit
Sie sind bereits seit fünf Jahren bei uns schadenfrei versichert: Dann halbieren wir Ihre Selbstbeteiligung im Erstschadenfall!
Rabattretter
Nach vier schadenfreien BAVARIA-Jahren erfolgt im Schadenfall keine Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts!
Wie Sie im Schadensfall reagieren sollten. Welche Art der Yachtversicherung hilft für Ihre Zwecke?
Gegen welche häufigen Schäden können Sie sich absichern? Im Schadenfall werden Sie bei uns nicht an einen Sachbearbeiter in einer Versicherungsgesellschaft weitergereicht, den Sie nicht kennen. Wir bearbeiten Ihren Schaden in unserer eigenen Schadenabteilung und sorgen für eine schnelle Regulierung. Service wird bei uns großgeschrieben.
Wir übernehmen die Schadenabwicklung von Anfang an und nehmen Ihnen gerne die Arbeit ab. So bleiben wir, gerade dann wenn es drauf ankommt, Ihr Ansprechpartner!
Denn bei der BAVARIA AG wird die persönliche Beratung großgeschrieben. Falls Sie ein unverbindliches Angebot anfordern möchten beantworten unsere Experten all Ihre Fragen zu den Themen Yachtversicherungen schnell, kompetent und zuverlässig.
Was tun im Schadensfall?
Grundsätzlich sind zwei Dinge bei einem Schadensfall zu beachten. Als Erstes muss der Yachtführer bzw. der Eigner sicherstellen, dass der vorhandene Schaden nicht noch größer werden kann. Wenn dieses erledigt ist, sollten Sie uns so schnell wie möglich über den Schaden informieren.
Folgen Sie diesen Schritten:
- Schadenshotline anrufen: +49 (0) 89 – 69 39 23 88 oder die BAVARIA AG per Email kontaktieren: [email protected]
- Halten Sie den Schaden durch entsprechende Maßnahmen so gering wie möglich.
- Erstatten Sie bei Einbruch-, Diebstahl- und Brandschäden immer Anzeige bei der Polizei.
- Erstellen Sie Fotos der Beschädigung, auch Detailaufnahmen.
- Reichen Sie Kostenvoranschläge beziehungsweise Angebote zur Schadenhöhe ein.
- Bitte schildern Sie uns den Schaden so detailliert wie möglich.
- Treten Sie Forderungen gegenüber Ihrem Versicherer niemals an Dritte ab.
- Bei allen Fragen rund um Ihren Schaden sind wir immer für Sie da. Garantiert.
Was raten unsere Experten?:
„Diese Maßnahmen, beziehungsweise dieser Ablauf haben sich bei der BAVARIA AG seit vielen Jahren bewährt. Es gilt also: Sobald sichergestellt ist, dass der Schaden nicht noch größer werden kann, sollten Sie sich umgehend mit unserer Schadenabteilung in Verbindung setzen. Hier teilt Ihnen dann mit, was als nächstes zu tun ist.“