Wie versichere ich mein Boot richtig für einen Urlaub auf Sardinien? Welche Bestimmungen gelten dort und was gibt es sonst zu beachten?

Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie einen Yachturlaub auf Sardinien planen. 

Sardinien zieht mit kilometerlangen weißen Sandstränden, türkisfarbenem Wasser und traumhaften Hügel- und Berglandschaften jedes Jahr zahlreiche Besucher an. Nicht umsonst wird die italienische Mittelmeerinsel häufig auch als „Karibik Europas“ bezeichnet. Aufgrund ihrer vielen versteckten Buchten, den toll ausgebauten Marinas und der dramatisch zerklüfteten Küstenformation ist Sardinien insbesondere auch bei Seglern und Yachturlaubern ein beliebtes Reiseziel. 

Wer mit seiner Yacht die Gewässer rund um Sardinien befahren möchte, muss jedoch ein paar Dinge beachten. Nicht zuletzt stellt sich hier die Frage nach der richtigen Versicherung. Im Folgenden haben wir für Sie alle wichtigen Infos für einen sorgenfreien Törn auf Sardinien zusammengestellt. 

In diesem Artikel werden die folgenden Themen behandelt:

Herrscht auf Sardinien eine Versicherungspflicht? 

Beim Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind alle motorbetriebenen Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren haftpflichtversicherungspflichtig. Da Sardinien zum italienischen Hoheitsgebiet gehört, müssen Urlauber, die mit ihrem Boot dort fahren möchten, vorher eine Bootshaftpflicht-Versicherung abschließen. 

Als Nachweis für die abgeschlossene Versicherung gilt die sogenannte Auslandsbestätigung, die stets mit an Bord geführt werden muss. Diese Versicherungsbestätigung, früher als „Blaue Karte“ bekannt, wird von den Versicherern in der Regel zusätzlich zur Police ausgegeben und gilt immer für ein volles Jahr. Im nächsten Jahr muss dann erneut eine Auslandsbestätigung vom Versicherer beantragt werden. 

Gibt es auf Sardinien eine Mindestdeckungssumme für Bootsversicherungen?

In Italien gibt es für Boots- und Yachtversicherungen eine Mindestdeckungssumme. Tatsächlich fordert das italienische Gesetz sogar die mit Abstand höchste Mindestdeckungssumme aller europäischen Länder. 

Im Juni 2022 fand eine Gesetzesanpassung statt, nach der die bis dato gültige Mindestdeckungssumme erhöht wurde. Nun gilt eine Deckungssumme von 6.450.000 Euro für Personenschäden und 1.300.000 Euro für Sachschäden. Yachturlauber, die Sardinien entdecken wollen, sollten demnach sicherstellen, dass ihr Boot mit mindestens 7,75 Millionen Euro versichert ist. 

Gibt es sonstige Bestimmungen oder Gesetze, auf die ich als Boots- oder Yachteigner auf Sardinien achten muss? 

Abgesehen von der Versicherungspflicht gibt es auf Sardinen noch ein paar andere Regeln und Bestimmungen, die man als Bootsführer kennen sollte. 

Zunächst einmal ist es in Italien erforderlich, je nach Fahrtgebiet einen Sportbootführerschein Binnen oder See mit sich zu führen. In bestimmten geschützten Bereichen ist es zudem verboten, in Küstennähe zu fahren. In der Regel muss hier ein Abstand von 1000 Metern zur Küste gewahrt werden. Auch Ankern, Baden, Sport oder Fischen ist in diesen Bereichen verboten. Generell besteht ein Tempolimit von 10 Knoten innerhalb von 1000 Metern vor der Küste. Das Anlegen in der Nähe von Badestränden ist nur außerhalb einer Schutzzone von 400 Metern erlaubt. Für das Ein- und Auslaufen von Motorbooten in Badezonen sind die durch rot-weiße Tonnen gekennzeichneten Einfahrtkanäle zu nutzen. 

Jede Gewässerverunreinigung ist verboten. Sondermüll muss in dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgt werden. Auf allen Seeuferanlagen sowie an den Kaianlagen und Molen herrscht das Verbot, Bilgenwasser abfließen zu lassen und Abfälle jeder Art zu entsorgen. 

In den Häfen sind nur jene Schallsignale erlaubt, die der Vermeidung von Kollisionen dienen. 

Zudem sollten Bootsführer und Skipper auf einem Törn auf Sardinien die folgenden Unterlagen mit sich führen: 

  • Sportbootführerschein Binnen oder See (je nach Fahrtgebiet) oder einen adäquaten Befähigungsnachweis
  • Gültiger Internationaler Bootsschein (IBS) des ADAC oder ein anderer Nachweis einer Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis für das Boot oder Vollmacht des Eigentümers
  • EU-Mehrwertsteuernachweis
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung