Mit dem Begriff „Neuwert“ meint man jenen Wert, den man zahlen muss, um ein beschädigtes Teil am Tag des Schadens durch ein neues, gleichwertiges Teil zu ersetzen. Im Bereich der Versicherungen spricht man häufig von „Neuwertversicherungen“. Damit ist eine Versicherung gemeint, bei der die Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert des Versicherungsgegenstands entspricht – und zwar zum Zeitpunkt, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde.