Als Ausfalldeckung (auch: Forderungsausfalldeckung) bezeichnet man eine Zusatzleistung der Haftpflichtversicherung. Mit einer Ausfalldeckung leistet die Versicherung auch dann, wenn Ihnen ein Schaden durch eine Dritte Person entstanden ist, diese aber keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt und finanziell nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten.