Sample of All FAQs (Helpie FAQ)
Mit einer 24-Stunden-Deckung sind Sie in allen Lebenslagen – bei der Arbeit, in der Freizeit, 24 Stunden am Tag – abgesichert. Der Begriff tritt oft im Zusammenhang mit Unfallversicherungen auf. Diese beschränken sich in der Regel auf eine bestimmte Aktion – zum Beispiel Auto oder Boot fahren. Mit einer 24-Stunden-Deckung gilt der Schutz jedoch in allen denkbaren Situationen.
Die Allgefahrendeckung taucht in der Regel im Zusammenhang mit Kaskoversicherungen auf. Sie bezeichnet eine Versicherung, die auf eine Gefahrenaufzählung verzichtet und stattdessen alle Schäden versichert, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen wurden. Das macht es viel einfacher, zu ermitteln, ob der entstandene Schaden gedeckt ist oder nicht. Die BAVARIA AG bietet in all ihren Versicherungen eine Allgefahrendeckung an.
Als Ausfalldeckung (auch: Forderungsausfalldeckung) bezeichnet man eine Zusatzleistung der Haftpflichtversicherung. Mit einer Ausfalldeckung leistet die Versicherung auch dann, wenn Ihnen ein Schaden durch eine Dritte Person entstanden ist, diese aber keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt und finanziell nicht in der Lage ist, Schadenersatz zu leisten.
Im Zusammenhang mit Versicherungen ist oft die Rede von Beiträgen oder auch
(Versicherungs-) Prämien. Gemeint ist damit jene Summe, den Sie als Versicherungsnehmer regelmäßig an die Versicherung bezahlen müssen, damit Sie durch die Leistungen der Versicherung geschützt sind. Die Höhe des Versicherungsbeitrags und wann er geleistet werden muss, wird in jedem Versicherungsvertrag individuell festgelegt.
Mit der Insassen-Unfallversicherung gehen Sie auf Nummer sicher und schützen sich und alle Personen an Bord – vom Skipper über die Crewmitglieder bis zu Ihren Gästen – vor den Folgekosten eines Unfalls mit Personenschaden.
Sollte ein Unfall Invalidität oder sogar Tod bei einer oder mehreren Personen an Bord zur Folge haben, übernimmt die Insassen-Unfallversicherung alle Kosten, die dadurch entstehen. Das können etwa Behandlungskosten, Kosten für den Verdienstausfall einer Person oder Rückführungs- und Bergungskosten sein.
Bei der BAVARIA Yachtversicherung ist das Regatta-Risiko mitversichert – Sie können also unbesorgt an Regatten teilnehmen.
Eine CSL-Versicherung bezeichnet eine besondere Art der Luftfahrt-Versicherung. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Halter-Haftpflicht und Passagier-Haftpflichtversicherung.
Bei einer Übertretung des Fahrtgebiets sind Sie weiterhin versichert, solange Sie dies umgehend dem Versicherer melden.
Mit einer Deckungserweiterung kann der Deckungsumfang einer Versicherung um zusätzliche Leistungen erweitert werden. Sind in Ihrer Bootsversicherung zum Beispiel keine Jet-Skis mitversichert, könnten Sie mit einer Deckungserweiterung dafür sorgen, dass der Versicherungsschutz diese Wassersportgeräte miteinschließt.
Der Deckungsschutz beschreibt den Umfang einer Versicherung und enthält die Schäden, die durch eine Versicherung gedeckt sind.
Die Deckungssumme (auch: Versicherungssumme) ist der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag, den eine Versicherung im Schadenfall zahlt.
Der Begriff „Fahrtgebiet“ kommt aus dem Bereich der Yachtversicherungen und bezeichnet ein im Versicherungsvertrag festgelegtes Gebiet, in dem für das Boot oder die Yacht Versicherungsschutz besteht. Bei der BAVARIA AG ist es möglich, das Fahrtgebiet mit nur einem Anruf zu erweitern.
Der Geltungsbereich einer Versicherung sagt aus, in welchen Ländern Sie Versicherungsschutz genießen. In der Regel wird dabei unterschieden zwischen lokaler Deckung (z.B. Deutschland), Europadeckung, weltweiter Deckung mit Ausnahme USA und Kanada sowie weltweiter Deckung inklusive USA und Kanada.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie einem Dritten mit Ihrem Boot Schaden zufügen. Nach deutschem Recht haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben, in unbegrenzter Höhe selbst. Die Haftpflichtversicherung bewahrt Sie vor diesen Kosten.
Der Begriff „Haftung“ steht für die Pflicht einer Privatperson, eine bestimmte Leistung gegenüber einer anderen Privatperson zu erbringen. Meistens handelt es sich dabei um einen finanziellen Ausgleich gegenüber der anderen Person, etwa wenn dieser ein Schaden zugefügt wurde.
Der Schutz der Yachtversicherung der BAVARIA AG erstreckt sich sowohl auf Beiboote als auch auf Wassersportgeräte wie Jet-Skis. Wichtig ist nur, dass ihre Benutzung in Zusammenhang mit der Verwendung Ihrer Yacht steht.
Mit der BAVARIA AG Yachtversicherung sind Sie auch dann versichert, wenn Sie Ihr Boot an Dritte verleihen. Sie schließen Ihre Versicherung für Ihr Boot ab. Anschließend sind Sie als Eigner, aber auch der Kapitän, die Crew sowie jede andere Person, die sich mit Ihrer Zustimmung an Bord befindet, mitversichert. Solange es im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Yacht geschieht, gilt das übrigens auch für das Benutzen von Beibooten oder die Ausübung von Wassersportarten.
Mit der Versicherung für Boote und Yachten der BAVARIA AG ist auch Ihr Trailer versichert, wenn Sie diesen benutzen, um Ihr Boot zu transportieren.
Die Kaskoversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsarten und schützt Sie gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust Ihres Fahrzeugs. Im Schadenfall werden die erforderlichen Reparaturkosten oder – im Falle eines Totalschadens – der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstattet.
Unter dem Begriff Klausel versteht man im Versicherungsjargon eine besondere Vereinbarung im Versicherungsvertrag, die die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ergänzt und den Versicherungsschutz konkretisiert, erweitert oder einschränkt.
Als Leistungspflicht bezeichnet man die Pflicht des Versicherers, im Falle eines Schadens- oder Versicherungsfalles die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.
Eine Mindestdeckung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für eine Versicherung. In Italien beispielsweise muss eine Haftpflichtversicherung für Boote Sachschäden in Höhe von mindestens einer Million Euro abdecken sowie Personenschäden in Höhe von fünf Millionen Euro
Mit dem Begriff „Neuwert“ meint man jenen Wert, den man zahlen muss, um ein beschädigtes Teil am Tag des Schadens durch ein neues, gleichwertiges Teil zu ersetzen. Im Bereich der Versicherungen spricht man häufig von „Neuwertversicherungen“. Damit ist eine Versicherung gemeint, bei der die Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert des Versicherungsgegenstands entspricht – und zwar zum Zeitpunkt, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde.
Unter einer Obliegenheit versteht man eine Verpflichtung, die Sie mit Ihrem Versicherer eingehen. Je nach Versicherung gibt es unterschiedliche Obliegenheiten, die Sie einhalten müssen, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Ein Beispiel für eine Obliegenheit ist die Anzeigepflicht im Schadenfall: Sie schreibt vor, dass der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne bei dem Versicherer zu melden hat.
Wenn bei einem Versicherungsfall Personen verletzt werden, spricht man von einem Personenschaden.
Mit dem Begriff „persönliche Effekten“ sind mitgeführte Sachen gemeint, die sich im Fahrzeug befinden oder von Insassen bei sich getragen werden, wenn ein Schadensfall eintritt. Die Kaskoversicherungen der BAVARIA AG decken persönliche Effekten in der Regel ab.
Als Versicherungsprämie bezeichnet man den Betrag, den der Versicherungsnehmer regelmäßig an die Versicherung zahlt, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Siehe Beitrag.
Unter dem Begriff „Regattarisiko“ versteht man eine Leistung der Boots- oder Yachtversicherung, die gewährleistet, dass das Fahrzeug auch während der Teilnahme an einer Regatta versichert ist. Da während einer Regatta ein erhöhtes Risiko auf Unfälle besteht, ist diese Leistung nicht bei allen Versicherern selbstverständlich. In der Yachtversicherung der BAVARIA AG ist das Regattarisiko enthalten.
Unter Schadensregulierung (auch: Schadensabwicklung) versteht man den gesamten Vorgang nach einem Schadenfall, an dessen Ende die Leistung eines Schadenersatzes gegenüber der geschädigten Person steht.
Mit einem Reiserückrufservice werden Sie über den Rundfunk kontaktiert, während Sie im Urlaub sind, falls ein Angehöriger oder eine nahestehende Person stirbt oder schwer erkrankt. Auch im Falle von Beschädigungen an Haus oder Wohnung oder drohendem Verlust des Vermögens werden Sie im Ausland kontaktiert und „zurückgerufen“.
Unter Schadenersatz versteht man einen – meist finanziellen – Ausgleich, zu dessen Leistung eine Person verpflichtet ist, wenn sie einer anderen Person einen Schaden zugefügt hat.
Kommt es zu einem Schadensfall, ist der Versicherungsnehmer dazu angehalten, den Schaden bei seiner Versicherung zu melden. Viele Versicherer bieten dafür ein Online-Formular oder eine Hotline an. Ist der Schaden gemeldet, kann der Versicherer prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt und Ihnen gegebenenfalls schnell helfen.
Der Schadenservice ist eine Serviceleistung Ihres Versicherers. Im Schadenfall kümmert sich der Schadenservice um eine Feststellung des Schadens und um eine Kontaktierung der nächsten Partnerwerkstatt. Meistens wird auch das beschädigte Fahrzeug abgeholt und – falls der Versicherungsnehmer es wünscht – ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Als Schadensfall (auch: Versicherungs- oder Leistungsfall) wird ein Ereignis bezeichnet, das zur Leistungspflicht des Versicherers führt. Im Schadenfall ist den Anweisungen des Versicherers Folge zu leisten.
Als Taxe wird jener Betrag bezeichnet, der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer als Summe vereinbart wurde, bis zu der die Versicherung im Schadensfall leistet.
Der Begriff „Teilschäden“ bezeichnet einen Schadenfall, bei dem der Versicherungsgegenstand zwar beschädigt ist, aber noch repariert werden kann. Zudem liegen die Kosten für die Reparatur unter dem Wiederbeschaffungswert – es lohnt sich also, das Fahrzeug zu reparieren.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In dem Fall lohnt sich die Reparatur nicht mehr.
Von einem Totalverlust spricht man dann, wenn Ihr Fahrzeug irreparabel beschädigt oder gestohlen wurde. Bei einem gesunkenen Boot spricht man ebenfalls von einem Totalverlust.
Siehe: Schadensfall
Unter dem Versicherungsnehmer versteht man eine Person, die einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsanbieter abgeschlossen hat.
Der Begriff „Versicherungsschutz“ meint ganz einfach den Schutz einer Person oder eines Gegenstandes vor den versicherten Gefahren. Im Schadensfall leistet die Versicherung dann, indem sie die anfallenden Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt.
Siehe: Deckungssumme
Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn Sie Ihr Schiff verkaufen möchten – entweder durch Zusendung eines Kaufvertrages oder eines Übergabeprotokolls per Post oder E-Mail. Wir werden dann Ihre Verträge zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufheben und abrechnen.
In Deutschland gilt grundsätzlich: Wer einen Schaden an einer Person oder am Besitz einer Person verursacht, der ist gesetzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet – und zwar in unbegrenzter Höhe. Das gilt auch für Boote. Daher ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung für Ihr Boot abzuschließen – diese übernimmt dann die Kosten für den von Ihnen verursachten Schaden.
Die Yacht-Haftpflichtversicherung wird für Ihr Schiff abgeschlossen: Sie schützt Sie gegen Haftpflichtansprüche Dritter, die aus dem Gebrauch Ihrer Yacht entstehen. Dabei ist es egal, wer den Schaden verursacht, solange es in Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihrer Yacht geschieht.
Die Skipper-Haftpflichtversicherung ist auf Ihre Person bezogen und sichert Sie bei Gebrauch eines geliehenen oder gecharterten Schiffes gegen Ansprüche Dritter ab, für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung des besagten Schiffes nicht leistet oder gar nicht erst vorhanden ist.
Ihr Vertrag besteht immer für ein volles Jahr und wird dann automatisch verlängert. Sie können drei Monate vor Fälligkeit der Verlängerung schriftlich Ihren Vertrag kündigen.
Welche Leistungen eine Yachtversicherung beinhaltet, ist von der Art der Versicherung abhängig. Die beiden gängigsten Versicherungen für Yachten sind die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung. Während die Yacht-Haftpflicht ähnlich wie eine KFZ-Haftpflicht funktioniert und immer dann einspringt, wenn beim Umgang mit Ihrem Boot Personen- oder Sachschäden entstehen und Sie darüber hinaus vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen durch Dritte schützt, greift die Kaskoversicherung für Yachten bei Schäden, die zum Beispiel durch Wettereinflüsse oder Diebstahl entstehen. Dank der BAVARIA Allgefahrenversicherung sind hier jegliche Schäden abgedeckt, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Darüber hinaus beinhalten die Versicherungen der BAVARIA AG viele weitere Leistungen, über die Sie hier mehr erfahren können. Oder kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular und fragen Sie uns direkt!
Das mit den Angaben zum Versicherungsnehmer (persönliche Daten) und den Bootsdaten (Rumpfnummer + Motornummer) ergänzte und unterschriebene Angebot wird an die BAVARIA AG zurückgeschickt – schriftlich, online, per Email oder auch via WhatsApp. Die Bootsregistrierung beziehungsweise die Zulassung kann später nachgereicht werden.
Im Grunde gibt es drei verschiedene Arten von Yachtversicherungen, die von Bedeutung sind.
Die Yacht-Haftpflichtversicherung: Schützt Sie vor Sach- oder Personenschäden, die während der Nutzung Ihrer Yacht durch Sie oder Ihre Passagiere an Dritten entstehen.
Die Yacht-Kaskoversicherung: Schützt Sie vor Totalverlust und Teilschäden an Ihrer Yacht. Dank der Allgefahrensicherung sind Sie rundum abgesichert.
Die Insassen-Unfallversicherung: Schützt Sie, falls einer oder mehrere Gäste bei einem Unfall körperliche Schäden davontragen oder sogar tödlich verunglücken sollten. Die Insassen-Unfallversicherung übernimmt dann die daraus resultierenden Kosten.
Mit diesen drei Versicherungen sind Sie auf dem Wasser gegen alle Eventualitäten abgesichert.
Die Berechnung des passenden Versicherungsschutzes können Sie ganz einfach der BAVARIA überlassen. Über fünfzig Jahre Erfahrung und zahlreiche zufriedene Kunden bestätigen, dass Sie uns vertrauen können! Als Beispiel führen wir immer gern ein neun Meter langes Motorboot an, das in der Kasko-Versicherung rund 1100 Euro Prämie kostet und in der Haftpflicht lediglich 140 Euro.
Die bestmögliche Yachtversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden, kann ein schwieriges und langwieriges Unterfangen sein. Die BAVARIA AG hilft Ihnen dabei und macht Ihnen ein individuelles Versicherungsangebot, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sprechen Sie uns einfach an!
Die Höhe des Beitrags für Ihre Yachtversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. So richten sich die Kosten einer Yachtversicherung nach Modell, Baujahr, Größe, Leistung und Ausstattung Ihrer Yacht. Je größer, neuer und leistungsfähiger, desto höher der Beitrag. Ein weiterer Kostenfaktor ist der Geltungsbereich, den Sie für Ihre Versicherung vereinbaren. Je weiter Sie das Gebiet eingrenzen, in dem die Versicherung gelten soll, desto günstiger wird es für Sie. Zuletzt hat auch die Versicherungssumme einen Einfluss auf den Beitrag. Diese Summe wird in der Regel von Ihrem Versicherer kalkuliert und richtet sich nach dem Wert Ihrer Yacht – es handelt sich um die Summe, die bei einem Schadenfall maximal ausgezahlt wird.
Der Versicherungsschutz der BAVARIA AG Yachtversicherung besteht jeweils für ein Jahr und verlängert sich anschließend automatisch um ein weiteres Jahr – es sei denn, Sie kündigen Ihren Vertrag.
In der Regel müssen Sie einen Schaden bei Ihrer Versicherung melden, damit er bearbeitet werden kann. Bei der BAVARIA AG wird Ihnen über den Sofort-Schaden-Service unverzüglich geholfen. Egal, ob Sie nun einen Schaden verursacht haben oder ob ein Sachschaden an Ihrem Boot entstanden ist – kontaktieren Sie zuerst unsere Schadenshotline unter der +49 (0) 89 – 69392388 oder schreiben Sie eine Mail an [email protected]. Füllen Sie außerdem unbedingt eine Schadensmeldung aus – das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Website. Die ausgefüllte Meldung können Sie uns dann per E-Mail, als Fax oder per Post zukommen lassen. Oder Sie füllen das Formular online aus. Alles Weitere zum Thema Schadenfall können Sie hier nachlesen.
Boote und die moderne Technik an Bord sind grundsätzlich stark diebstahlgefährdet. Machen Sie es Dieben deshalb so schwer wie möglich, an Bord, unter Deck, oder an Ihre Wertsachen zu kommen:
- Sichern Sie das Boot mit Kette und Schloss, verschließen Sie Kajüte, Fenster und Backskisten. Guten Schutz bieten Alarmanlagen, die Diebe mit Licht oder Geräuschen vertreiben.
- Außenborder sind ein beliebtes Diebesgut. Sichern Sie Ihren Außenborder daher mit einem Spezialschloss, bei Z-Antrieben helfen Diebstahlsicherungsmuttern. Eine Codierung des Motors durch die Wasserschutzpolizei macht ihn zusätzlich unattraktiv für Diebe.
- Tracken Sie Ihr Boot mit einem GPS-Peilsender. Sollte Ihr Boot trotz Sicherheitsmaßnahmen gestohlen werden, kann es so schnell wiedergefunden werden.
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt die Summe, die Sie aufwenden müssten, um Ihr Fahrzeug bei einem Totalschaden oder Verlust durch ein gleichwertiges zu ersetzen.